1. Geltungsbereich
Die Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Beratungsleistungen der Firma T&Oim Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmern.
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz AGB) sind auf alle Vertragsverhältnisse zwischen T&O und ihrem Auftraggeber (im Folgenden kurz AG) anzuwenden, sofern T&O auf deren Geltung hingewiesen hat. Steht T&O mit dem AG in längerer Geschäftsbeziehung oder erteilt der AG Folgeaufträge, so gelten diese AGB auch dann, wenn im Zuge der Auftragserteilung von T&O nicht ausdrücklich auf deren Geltung hingewiesen worden ist.
1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Formblätter des AG werden in keinem Fall Vertragsbestandteil, und zwar unabhängig davon, ob T&O deren Geltung ausdrücklich widersprochen hat oder nicht.
1.3 Von diesen AGB abweichende oder ergänzende individuelle Vertragsregelungen ersetzen die betreffenden Punkte der AGB von T&O, sofern sie einvernehmlich schriftlich vereinbart sind.
2 Vertragsabschluss und Auftragsumfang
2.1 Das Vertragsverhältnis zwischen T&O und dem AG kommt wirksam mit beiderseitiger schriftlicher Auftragsvereinbarung, in deren Ermangelung mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch T&O oder durch die mündliche Beauftragung durch den AG, bekräftigt ab dem ersten Tag der Leistungserbringung im Hause des AG zustande.
2.2 Inhalt und Umfang der von T&O zu erbringenden Leistungen werden ausschließlich durch das Projektangebot von T&O, die Leistungsbeschreibung in der Auftragsvereinbarung oder in der Auftragsbestätigung durch T&O bestimmt. Relevant ist jeweils das letzt datierte Dokument.
3 Allgemeine Rechte und Pflichten der Vertragspartner
3.1 Sorgfaltspflichten und Zusammenarbeit
3.1.1 T&O erbringt die beauftragten Leistungen nach den allgemein anerkannten Berufsgrundsätzen der Unternehmensberater.
3.1.2 Die Arbeitsergebnisse von T&O bauen auf den Daten, Kennzahlen, Auskünften sowie der organisatorischen Vorbereitung des AG auf. T&O ist zu einer Prüfung dieser Angaben sowie einer Untersuchung der gesamten rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des AG nicht verpflichtet. T&O wird aber offenbare Fehler und Mängel dem AG mitteilen.
3.1.3 Soweit dies für eine ordnungsgemäße Erfüllung des Auftrages erforderlichm ist, ist der AG zur Mitwirkung und zur Schaffung der organisatorischen Rahmenbedingungen verpflichtet. Dazu gehören:
- Die notwendigen Unterlagen und Informationen sind rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
- Das erforderliche und mit Kompetenz ausgestattete Personal ist zur Verfügung zu stellen.
- Zu allen Betriebseinrichtungen ist ungehinderter Zugang zu verschaffen.
- Die erforderlichen Genehmigungen und Erlaubnisse sind einzuholen.
- Die unentgeltliche Bereitstellung von DV-Unterstützung im erforderlichen Umfang und wenn notwendig eines Arbeitsraumes inkl. Telefon ist zu organisieren.
- Die Kommunikation ist aufrecht zu erhalten.
- Dem Projekt ist oberste Priorität einzuräumen.
- Darüber hinaus ist T&O von allen Vorgängen und Umständen rechtzeitig Kenntnis zu geben, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein könnten. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst im Zuge der Tätigkeit von T&O vor Ort bekannt
werden.
3.1.4 AG und T&O werden einander während der Auftragserfüllung über alle wesentlichen Sachverhalte, die für die Auftragserfüllung von Bedeutung sein könnten, in Kenntnis setzen und sich laufend miteinander über die Durchführung des Auftrages abstimmen.
3.2 Mitarbeiterschutz und Ausschließlichkeit
3.2.1 Der AG und T&O unterlassen alle Aktivitäten, die die Unabhängigkeit und Loyalität der jeweiligen Mitarbeiter gefährden könnten. Dies gilt insbesondere für Angebote auf Anstellung und für Angebote, Aufträge auf eigene Rechnung zu übernehmen.
3.2.2 Bedingt durch die Arbeitsweise sind die Mitarbeiter von T&O sehr eng in die Organisation der Kunden eingebunden. Kunden sind daher in Einzelfällen an einer Übernahme eines unserer Mitarbeiter interessiert. Bei Abschluss eines solchen Vertrages stellt T&O dem AG eine pauschale Provision für die Mitarbeiterüberlassung in Höhe von 3 Monatsgehältern in Rechnung.
3.2.3 Der AG wird ohne Einvernehmen mit T&O keine Berater mit gleichen oder ähnlichen Aufgaben betrauen.
3.3 Verwendungsbeschränkung / Verschwiegenheitspflicht
3.3.1 T&O verpflichtet sich, alle vom AG erhaltene oder durch den Auftrag zugänglich gewordenen Unternehmensdaten oder unternehmensbezogene Tatsachen nur für die Zwecke des Auftrages zu verwenden. Diese Verwendung beinhaltet auch die Weitergabe an Dritte, sofern dies zur Ausführung des Auftrages notwendig ist.
3.3.2 Die Verschwiegenheitsverpflichtung besteht nicht für die Verwendung dieser Tatsachen zur Erfüllung gesetzlicher Offenlegungsverpflichtungen und insoweit, als die Offenlegung zur Wahrung berechtigter Interessen gegenüber dem AG erforderlich ist. T&O ist auch insoweit von der Verschwiegenheitspflicht entbunden, als sie nach den Versicherungsbedingungen ihrer Berufshaftpflichtversicherung zur Aufklärung verpflichtet ist.
3.3.3 Die im Rahmen oder im Zuge des Auftrages von T&O erstellten Angebote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen und dergleichen (Arbeitsergebnisse) dürfen nur für die Zwecke und Ziele des Vertrages vom AG verwendet werden. Jede daneben oder darüber hinaus beabsichtigte Verwendung bedarf der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung von T&O.
3.3.4 Die Mitarbeiter von T&O unterliegen im Rahmen ihres Arbeitsvertrages einer strengen Geheimhaltungsverpflichtung. Diese Verpflichtung gilt auch zeitlich nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
3.4 Unterlagen
3.4.1 T&O ist auf Verlangen des AG verpflichtet, nach Beendigung des Auftragsverhältnisses Unterlagen des AG an diesen zurückzugeben.
3.4.2 Wird vom AG keine Herausgabe begehrt, so wird T&O die Unterlagen des AG 24 Monate nach Beendigung des Auftrages aufbewahren und danach vernichten.
3.4.3 T&O hat ein großes Interesse daran, dass die im Rahmen ihrer Arbeit für den AG erstellten Angebote, Berichte, Entwürfe, Berechnungen und sonstigen Arbeitsergebnisse nur für Zwecke und Ziele des Vertrags mit dem AG verwendet werden. Aus diesem Grunde ist es dem AG untersagt, diese Dokumente, Unterlagen und sonstigen Arbeitsergebnisse von T&O ohne ausdrückliche Zustimmung von T&O an andere Unternehmen – vor allem aus der Beratungsbranche
weiterzuleiten. Verstößt der AG gegen diese Bestimmung, so hat er für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von € 10.000 an T&O zu bezahlen. Dem AG ist der Nachweis gestattet, dass T&O kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. T&O ist der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden entstanden ist.
3.5 Urheberrechte und verwandte Schutzrechte
T&O verbleiben sämtliche Verwertungsrechte im Rahmen der Verschwiegenheitspflicht an ihrem Arbeitsergebnis (Methoden, Tools, Vorgehensweisen). Vervielfältigungen der Arbeitsergebnisse durch den AG sind nur im Rahmen und für die Zwecke des Auftrages zulässig.
4 Entgelt
4.1 Grundsätze der Entgeltberechnung
4.1.1 T&O ist berechtigt, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, die Beratungsleistungen und die angefallenen Reisekosten 14-tägig abzurechnen, unabhängig davon, an wie vielen Tagen beraten wurde.
4.1.2 Dem Honorar sowie den Reisekosten wird die gesetzliche Umsatzsteuer hinzugerechnet.
4.2 Fälligkeit
4.2.1 Die Rechnungen von T&O sind sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig, wenn keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden.
4.2.2 Hat der AG den Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Abrechnung überwiesen, hat er den Rechnungsbetrag ab diesem Zeitpunkt mit 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Das gilt auch dann, wenn der AG zunächst die Abrechnung von T&O ganz oder zum Teil bestreitet und sich die Abrechnung nachher doch als berechtigt herausstellt. T&O ist der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden entstanden ist.
4.3 Arbeitszeiten
4.3.1 T&O rechnet auf Basis von Arbeitstagen ab, wobei für einen Arbeitstag 8 Stunden veranschlagt werden. Solch ein normaler Beratungstag entspricht 1,0 Abrechnungstagen, wobei die kleinste Arbeitseinheit bei 0,25 Abrechnungstagen liegt.
4.3.2 Bis zu einer Arbeitszeit von 10 Stunden pro Beratungstag erfolgt keine Veränderung des vereinbarten Honorars pro Arbeitstag. Überschreitet die Arbeitszeit 10 Stunden pro Arbeitstag, so ist T&O berechtigt, die gesamte, 8 Stunden überschreitende Arbeitszeit zeitanteilig gesondert in Rechnung zu stellen.
4.3.3 Bei einer Reisezeit bis zu 4 Stunden pro Arbeitstag erfolgt keine Veränderung des vereinbarten Honorars. Übersteigt die Reisezeit 4 Stunden pro Beratungstag, so ist T&O berechtigt, die komplette Reisezeit zeitanteilig gesondert in Rechnung zu stellen.
4.4 Kurzfristige Terminabsagen
Im Einzelnen genau festgelegte Beratungszeiten (Tage), die nicht wahrgenommen werden können aus Gründen, die der AG zu vertreten hat, können von T&O mit einem Honorar von jeweils 50 % des ausgefallenen Umsatzes / Arbeitszeit in Rechnung gestellt werden. Das gilt nicht, wenn vereinbarte Beratungszeiten mindestens drei Werktage vorher vom AG abgesagt oder verschoben werden.
5 Haftung
5.1 Gewährleistung
5.1.1 Der AG hat Anspruch auf Beseitigung der in der Leistung von T&O enthaltenen Mängel innerhalb angemessener Frist. Der AG ist seinerseits verpflichtet, T&O Gelegenheit zur entsprechenden Verbesserung seiner Leistung zu geben.
5.1.2 Mängel der Arbeitsergebnisse, für die die Angaben und Auskünfte sowie Unterlagen des AG oder Dritter ursächlich oder mitursächlich waren, sind T&O nicht zuzurechnen. Eine Gewährleistung für diese Mängel besteht daher nicht.
5.1.3 Scheitert die Nachbesserung, so kann der AG eine angemessene Minderung des Entgelts begehren oder vom Vertrag zurücktreten.
5.2 Schadensersatz
5.2.1 T&O haftet für die durch seine Tätigkeit entstandenen Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Den AG trifft für das Vorliegen dieser Verschuldungsgrade die Beweislast. Eine Haftung für unvorhersehbare Risiken wird ausgeschlossen.
5.2.2 Der Schadenersatzanspruch ist auf die Höhe von maximal der Auftragssumme des jeweiligen Auftrags beschränkt.
6 Vertragsdauer
6.1 Vertragsbeginn
Das Vertragsverhältnis beginnt mit der Bestätigung des jeweiligen Auftrages, spätestens nach dem ersten Tag der Leistungserbringung.
6.2 Vertragsende
Der Vertrag endet durch Erfüllung der vereinbarten Leistung (z. B. durch das Übergeben und/oder Präsentieren der Abschlussdokumentation), durch die in Punkt 6.3 vorgesehene ordentliche Kündigung oder durch fristlose Auflösung des Vertrages nach Punkt 6.4.
6.3 Ordentliche Kündigung
AG und T&O sind berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Angabe von Gründen mit einer Kündigungsfrist von 30 Kalendertagen jeweils zum Ende des Kalendermonats aufzulösen. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Im Falle der Kündigung steht T&O ein Honorar nur für die bis zum Abschluss der Arbeiten erbrachten Leistungen zu. Im Falle einer variablen (erfolgsabhängigen) Honorarkomponente wird diese bei einer Kündigung durch den AG mit 50 % der vereinbarten Höhe berechnet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
6.4 Auflösung aus wichtigem Grund
AG und T&O sind ferner berechtigt, das Vertragsverhältnis vor Zeitablauf oder Erfüllung auch aus wichtigem Grund fristlos durch einseitige schriftliche Erklärung an die andere Vertragspartei zu beenden. Als wichtiger Grund gilt insbesondere, dass eine Vertragspartei verschuldet mit einer wesentlichen Verpflichtung in Verzug gerät oder sich beharrlich weigert, sie zu erfüllen; vorausgesetzt, die den Vertrag verletzende Partei wurde vorher schriftlich und unter Setzung einer angemessenen Nachfrist aufgefordert, die Vertragsverletzung zu beenden und/oder den vertragswidrigen Zustand zu beseitigen. Als wichtiger Grund gilt – auch ohne, dass eine Vertragspartei dies verschuldet haben muss – die Insolvenz, der Konkurs oder der Vergleich einer Vertragspartei oder die Unerreichbarkeit des mit dem Auftrag verfolgten Zwecks. Die Kündigung des Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund muss innerhalb von 14 Tagen ausgesprochen werden. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgeblichen Tatsachen Kenntnis erlangt. Die Kündigungserklärung soll den Kündigungsgrund mitteilen.
7 Schlussbestimmungen
7.1 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Alle Streitigkeiten und Meinungsverschiedenheiten, die sich aus dem Auftrag zwischen T&O und dem AG ergeben, einschließlich seines Zustandekommens und seiner Gültigkeit, unterliegen der Gerichtsbarkeit des für T&O örtlich zuständigen Gerichtes in München.
7.2 Erfüllungsort
Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist der Erfüllungsort der Sitz von T&O.
7.3 Salvatorische Klausel
Sollten diese Bedingungen Lücken aufweisen, so verpflichten sich die Vertragsparteien eine Regelung zu finden, die dem entspricht, was die Vertragsparteien im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gewollt haben würden, wenn sie die Lückenhaftigkeit erkannt hätten.
München, 1. Juli 2006
Erklärung zum Datenschutz
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Der Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung und anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist die:
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Website: www.tundo.de
2. Name und Anschrift des Datenschutzbeauftragten
Dirk Munker
Munker Privacy Consulting GmbH
Pähler Str. 5a
82399 Raisting
Tel.: 08807 / 928 1710
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3. Vorwort
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Unsere Mitarbeiter und die von uns beauftragten Unternehmen sind von uns zur Vertraulichkeit verpflichtet.
5. Speicherung, Löschung
Die Löschung gespeicherter personenbezogener Daten erfolgt grundsätzlich nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.
Die Löschung gespeicherter personenbezogener Daten erfolgt auch, wenn Sie Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen und es an einer anderweitigen Rechtsgrundlage fehlt, wenn ihre Kenntnis zur Erfüllung des mit der Speicherung verfolgten Zwecks nicht mehr erforderlich ist oder wenn ihre Speicherung aus sonstigen gesetzlichen Gründen unzulässig ist, es sei denn gesetzliche Aufbewahrungsvorschriften sprechen gegen eine Löschung, dann tritt an Stelle der Löschung eine Einschränkung der Verarbeitung (Sperrung).
Die Löschung gespeicherter personenbezogener Daten erfolgt zudem, wenn Ihre personenbezogenen Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden oder gelöscht werden müssen, um gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.
Für den Fall, dass die Löschung nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand realisierbar ist, tritt an Stelle der Löschung eine Einschränkung der Verarbeitung.
6. Auskunft, Information und Berichtigung
Sie können Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. Auf schriftliche Anfrage informieren wir Sie gerne über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten.
Bei der Kommunikation per E-Mail kann die vollständige Datensicherheit nicht von uns gewährleistet werden, so dass wir Ihnen bei vertraulichen Informationen die Kommunikation über den Postweg empfehlen.
Sollten Ihre Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie eine Berichtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie eine Vervollständigung verlangen. Wenn wir Ihre Angaben an Dritte weitergegeben haben, informieren wir diese Dritten über Ihre Berichtigung – sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist.
7. Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten
Sie haben das Recht, aus einem der folgenden Gründe eine Einschränkung der Verarbeitung (Sperrung) Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen:
- Wenn die Richtigkeit Ihrer personenbezogenen Daten von Ihnen bestritten wird und wir die Möglichkeit hatten, die Richtigkeit zu überprüfen.
- Wenn die Verarbeitung nicht rechtmäßig erfolgt und Sie statt der Löschung eine Einschränkung der Nutzung verlangen.
- Wenn wir Ihre Daten nicht mehr für die Zwecke der Verarbeitung benötigen, Sie diese jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung gegen Rechtsansprüche brauchen.
- Wenn Sie Widerspruch eingelegt haben, solange noch nicht feststeht, ob Ihre Interessen überwiegen.
8. Recht auf Datenübertragbarkeit
Sie haben das Recht, personenbezogene Daten, die Sie uns gegeben haben, in einem übertragbaren Format zu erhalten.
9. Widerspruchsrecht, Kontaktmöglichkeit, Beschwerde
Sie können jederzeit Ihre Zustimmung zur Erhebung und Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns jederzeit widerrufen. Auch wenn Sie Fragen zu unserem Datenschutz oder Berichtigungs- und Löschungswünsche in Bezug auf Ihre Daten haben, können Sie uns diese gerne per E-Mail an hello@tundo.de oder per Post an T&O Unternehmensberatung GmbH, Elsenheimerstraße 47, 80687 München senden. Sie sind auch berechtigt, bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einzureichen.
10. Änderung unserer Datenschutzbestimmungen
Wir behalten uns das Recht vor, unsere Sicherheits- und Datenschutzmaßnahmen zu verändern, soweit dies wegen der technischen Entwicklung erforderlich wird. In diesen Fällen werden wir auch unsere Hinweise zum Datenschutz entsprechend anpassen. Bitte beachten Sie daher die jeweils aktuelle Version unserer Datenschutzerklärung.